Gestern wurden Eckwerte für die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vom Bundesrat festgelegt. Bild: SES

Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Immer noch drohende Finanzierungslücke

(SES) Gestern wurden Eckwerte für die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vom Bundesrat festgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber immer noch teilweise mangelhaft. So bleibt die Realrendite bei viel zu optimistischen 2% und die Beträge werden auf eine willkürliche Restlaufzeit verteilt. Die Umsetzung dieser Eckwerte wird den Steuerzahler kaum vor einer Finanzierungslücke verschonen.


Nach der Ausserbetriebnahme eines AKW muss dieses stillgelegt resp. rückgebaut und der angefallene Atommüll entsorgt werden. Es entstehen also Jahre nach dem Betrieb sehr hohe Kosten. Dafür bezahlen die AKW-Betreiber heute jährlich in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein. In der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) werden die für die Rechnung der Beiträge notwendigen Rahmenbedingungen festgelegt.

Zukunftsprognosen sind unsicher, also Vorsicht!
Werden die Beiträge aufgrund falscher oder zu optimistischer Annahmen berechnet, so wird das Geld für den Rückbau und die Stilllegung später fehlen. Da es sich um Zukunftsprognosen der Marktwirtschaft handelt und diese grundsätzlich nicht vorausgesehen werden können, ist grosse Vorsicht und damit eine konservative Berechnung nötig, denn nur konservative Annahmen können verhindern, dass später die SteuerzahlerInnen für die heutigen AKW-Betreiber aufkommen müssen.

Nach einer erster Sichtung nimmt die Schweizerische Energie-Stiftung SES zu den Vorschläge des Bundesrates folgendermassen Stellung:

  • Eine Anpassung des Renditeziels auf 3.5% ist zwar besser als die heutige Regelung (5%), aber immer noch zu optimistisch. Das Renditeziel muss dem BVG-Mindestzinssatz von 1.5% folgen.
  • Die Inflationsrate von heute 3% muss zukünftige Marktrisiken mitberücksichtigen und deshalb nicht abgesenkt, sondern erhöht werden. 
  • Für die Berechnung der Beiträge muss eine AKW-Laufzeit von 40 Jahren angenommen werden, statt auf eine willkürliche Annahme über die Restlaufzeit abzustüzen. Nur so kann eine Finanzierungslücke vermieden werden.
  • Die SES heisst allerdings den vorgeschlagenen Sicherheitszuschlag von 30% auf die Kosten der Stilllegung und Entsorgung willkommen.


Die Schweizerische Energie-Stiftung SES wird die anstehende Revision der Verordnung im Rahmen der Vernehmlassung eingehend prüfen und an den oben genannten Kriterien messen, um sicherzustellen, dass die Altlasten des Atomzeitalters nicht von zukünftigen SteuerzahlerInnen berappt werden müssen.

Detailliertere Infos über die Forderungen im Faktenblatt „Sinnvolle Revision der SEFV“, SES, Juni 2013 >>

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert