Der BSW-Solar empfiehlt betroffenen Anlagenbetreibern, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. "Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert", warnt BSW- Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Auch vermeintlich kleinere Anlagen unter Nachrüstpflicht
Der BSW-Solar weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen können. Dieser Fall tritt ein, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer grossen zusammengefasst werden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Nachrüstpflicht
Die Nachrüstpflicht leitet sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber selbst zuständig sind für die Nachrüstung der PV-Anlagen und dementsprechend die Kosten tragen müssen. Welche Änderungen auf Betreiber von PV-Anlagen darüber hinaus zukommen und wie damit umzugehen ist, erläutert der BSW-Solar in einem praxisnahen Tagesseminar am 29. August in Frankfurt am Main. Thematisiert wird dort ausserdem, worauf bei der Stromlieferung an Dritte zu achten ist und welche neuen Geschäftsmodelle sich daraus entwickeln lassen. Mehr Informationen zu dem Seminar sowie das Anmeldeformular finden Sie hier: http://bsw.li/194rw5T.
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Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar
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