Enis: Abgaben der Kernkraftwerke müssen stets gering sein

(Enis) Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.


Für die Bevölkerung beträgt der Dosisgrenzwert 1 Millisievert pro Jahr. Dies entspricht einem Zwanzigstel der Dosis, die beispielsweise eine Röntgenärztin oder ein Mitarbeiter eines Kernkraftwerks aufnehmen darf. Wobei auch der zweite Grenzwert von 20 Millisievert so angelegt ist, dass es zu keiner direkten gesundheitlichen Schädigung kommen kann.

U
nterhalb 1 Millisievert pro Jahr
Um den Schutz von Mensch und Umwelt zu optimieren, kann die zuständige Bewilligungsbehörde für jede Anlage einen Richtwert für die maximale Dosis festlegen. Dieser muss unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 1 Millisievert pro Jahr liegen. Das ENSI hat in seiner Richtlinie G15 „Strahlenschutzziele für Kernanlagen“ zum Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung den Richtwert auf 0,3 Millisievert pro Jahr festgelegt.


Limiten sind eine Bewilligungsauflage
Bei den Limiten wird zwischen Jahresabgabelimiten und Kurzzeitabgabelimiten unterschieden. Bei den Kurzzeitabgabelimiten wird die maximale Konzentration von radioaktiven Stoffen im Abwasser so festgelegt, dass die Grenzwerte, wie sie in der Strahlenschutzverordnung vorgeschrieben sind, eingehalten werden.

Bei der Abluft wird zwischen den Nuklidgruppen Edelgase, Jod (hauptsächlich Jod-131) und Aerosole unterschieden. Bei den Aerosolen werden nur Nuklide mit einer Halbwertszeit von mehr als 8 Tagen berücksichtigt, da nur diese über die Nahrungsaufnahme wesentlich zur Dosis beitragen. Beim Abwasser wird zwischen Tritium und den anderen Radionukliden unterschieden.

Die Limiten wurden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens in den 1960er-, 1970er und 1980er-Jahren von den Betreibern beantragt und nach eingehender Prüfung als Bewilligungsauflage festgelegt.

Konservativer Ansatz für Dosisberechnung
Aus den festgelegten Limiten lassen sich die effektiven Dosen berechnen. Bei der Dosisberechnung wird ein konservativer Ansatz gewählt, das heisst, es wird für eine Bevölkerungsgruppe gerechnet, die am durch die Abgaben meist betroffenen Ort wohnt, all ihre Lebensmittel von diesem Ort bezieht und ihren Trinkwasser- wie auch Fischbedarf direkt aus dem Fluss unterhalb des Kernkraftwerks decken. Zudem wird angenommen, dass Fleisch und Milch von Tieren stammt, die ebenfalls an diesem Ort gehalten und mit dem Wasser aus dem Fluss direkt unterhalb des Kernkraftwerks getränkt werden.

Wenn die Jahresabgabelimiten vollständig ausgeschöpft würden, würden die berechneten Totaldosen für alle Kernkraftwerke deutlich unter dem Richtwert von 0,3 Millisievert pro Jahr liegen. Der Grund für die Unterschiede von Werk zu Werk liegt in den unterschiedlichen Abgabelimiten (siehe oben). Auch die unterschiedlichen Windverhältnisse sowie Durchflussmengen und Fliessgeschwindigkeiten der betroffenen Flüsse haben einen Einfluss. Die Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kleinkindern ergeben sich aus unterschiedlichen Dosisfaktoren und unterschiedlichen Mengen, die sie essen und trinken.

Die tatsächlichen durch die Betreiber bilanzierten und in den Jahresberichten des ENSI publizierten Abgaben liegen weit unterhalb der vorgegebenen Limiten. Die daraus berechneten Dosen für die meist exponierte Bevölkerungsgruppe liegen dadurch ebenfalls weit unter dem Richtwert und somit auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts.

Zu den Tabellen mit den Grenzwerten >>

Text: Ensi

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