Wenn das Kantonsparlament in einem kantonalen Nutzungsplan bzw. Teilrichtplan Standorte für Bauvorhaben ausscheidet, soll nicht der Gemeinderat des Standorts, sondern der Regierungsrat die Baubewilligung erteilen.

Suisse Eole: Lotterie, St. Florian und ein mutiger Vorschlag im Kanton Aargau

(Suisse Eole) Der Kanton Aargau hat den Richtplaneintrag von Windpark-Standorten parlamentarisch verabschiedet. Dabei wurden fünf Standorte ausgewiesen: Lindenberg im Freiamt, Uf em Chalt in Staffelbach, Burg bei Oberhof, Hundsruggen in Zeiningen und Hochrüti ob Kirchleerau. Der Richtplan muss noch vom Bund genehmigt werden.


Rund um die Richtplanänderung haben sich allerlei Irrungen und Wirrungen ergeben. So wurden in einer ersten Abstimmung die Standorte Heitersberg und Laubberg in den Richtplan aufgenommen. In einem Rückkommensantrag ein paar Tage später wurden die Standorte gestrichen und dafür Kirchleerau neu eingetragen. Zeitungskommentatoren sprachen von «Lotterie» und bemängelten den fehlenden Mut, den umstrittenen Standort Heitersberg definitiv aufzunehmen. Kaum hat sich der Rat geeinigt, will eine kantonale Initiative das Rad komplett zurückdrehen. Das Mitte Mai lancierte Begehren verlangt, dass alle Standorte aus dem Richtplan gestrichen werden und Windenergie im Kanton faktisch verboten wird.

St. Florian lässt grüssen

Bereits die Vernehmlassung zum Windenergie-Richtplan sei eine der bizarrsten in seiner 13jährigen Amtszeit gewesen, sagte der Aargauer Baudirektor Peter Beyeler. «Man ist für Windenergie, aber nur, wenn man nicht selber betroffen ist.» St. Florian lässt grüssen. Die Gemeindeautonomie könne nicht über kantonale oder gar nationale Interessen gestellt werden, so Beyeler.


Regierungsrat statt Gemeinde
Die Situation hat Beyeler zu einem mutigen Vorschlag für das kantonale Baugesetz veranlasst. Das Baubewilligungsverfahren soll geändert werden: Wenn das Kantonsparlament in einem kantonalen Nutzungsplan bzw. Teilrichtplan Standorte für Bauvorhaben ausscheidet, soll nicht der Gemeinderat des Standorts, sondern der Regierungsrat die Baubewilligung erteilen. Dies bedeute eine Entlastung der Gemeinde. Das könnte das Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ein Stück weit beschleunigen. Gemeinden könnten allerdings auch eine Beschneidung ihrer Autonomie befürchten. Der Vorschlag des Regierungsrats wird dem Parlament vorgelegt.

©Text: Suisse Eole, erschienen im éole info 26

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