Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen.

Neuwagen: 2012 wurden 3.5 Millionen Franken an Sanktionen fällig

(BFE) Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. 2012 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 3.5 Millionen Franken.


Die Sanktionen werden bis 2015 schrittweise eingeführt. So muss bei den Grossimporteuren anfänglich nur ein bestimmter Prozentsatz der Flotte die Vorgabe erfüllen und bei den Kleinimporteuren wird nur ein Teil der Sanktion fällig (2012: 65%, 2013: 75%, 2014: 80%, 2015: 100%). Im zweiten Halbjahr 2012 mussten damit nur 65% der Neuwagenflotte von insgesamt 149‘400 PW die Emissionsvorschriften erfüllen. Die in diesem Zeitraum zugelassene Flotte setzt sich aus 1‘500 Neuwagen von Klein- und Privatimporteuren und 147‘900 neu zugelassenen Personenwagen von 119 registrierten Grossimporteuren zusammen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser 149‘400 PW lagen bei 149 g CO2/km, die der sanktionsrelevanten 65% bei rund 129 g CO2/km. Einzelne Importeure überschritten die individuelle Zielvorgabe.

PW-Neuzulassungen
Aufschlussreich ist der Blick auf die PW-Neuzulassungen während des gesamten Jahres: Die Emissionen der gesamten Neuwagenflotte betrugen 151 g CO2/km (siehe Medienmitteilung von heute zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2012). Bemerkenswert ist, dass die während des ersten Halbjahres 2012 (vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift) zugelassenen Fahrzeuge durchschnittlich 154 g CO2/km emittierten, die im zweiten Halbjahr zugelassenen Fahrzeuge nur noch 149 g CO2/km.



Sanktionssumme und Vollzugsaufwand
Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt 3.5 Millionen Franken, davon entfallen rund 3 Millionen Franken oder 86% auf Klein- und Privatimporteure. Diesem Ertrag stehen Vollzugskosten von rund 0.8 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2012 ein Nettoertrag von 2.7 Mio. Franken, der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Schweiz: 2.6 Millionen Franken). Der Ertrag aus dem Vollzugsjahr 2012 wird im 2014 über die Krankenversicherer an die Bevölkerung zurück verteilt.

CO2-Vorschriften
Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.

Faktenblatt Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen 2012 >>
Informationen zu den CO2-Emissionsvorschriften >>
Neuwagen verbrauchen durchschnittlich noch 6,21 Liter pro 100 Kilometer >> 


Text: Bundesamt für Energie BFE

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