Die im Gesetz festgeschriebene Obergrenze der Solarförderung von 6,7 Milliarden Euro in Italien ist erreicht. Bild: BSW-Solar

Italien: Solarförderung endet im Juli

(SE) Die im Gesetz festgeschriebene Obergrenze der Solarförderung von 6,7 Milliarden Euro in Italien ist erreicht. Auch wenn die Förderung damit am 6. Juli offiziell ausläuft, gibt es noch Photovoltaik-Projekte, die einen Anspruch auf Einspeisetarife haben.


In Italien ist am Donnerstag die gesetzlich im Conto Energia V festgelegte Obergrenze für die Photovoltaik-Förderung von 6,7 Milliarden Euro erreicht worden. Damit endet die Solarförderung offiziell am 6. Juli, wie die Netzbehörde AEEG laut einer Mitteilung von New Energy Projects direkt im Anschluss verkündete. Kleine Photovoltaik-Anlagen müssen daher in den kommenden Wochen installiert werden, um noch einen Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Photovoltaik-Projekte, die registerpflichtig sind und eine Zusage bereits vorliegen haben, haben noch einige Monate Zeit. Sofern die Photovoltaik-Anlage auf der Liste A der GSE steht, sind dies zwölf Monate nach Veröffentlichung des Registers. Nach Angaben von New Energy Projects sind dies knapp 4'800 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,1 Megawatt.



Nachschlag unsicher
Es sei derzeit noch unklar, ob es einen weiteren Nachschlag bei der Solarförderung in Italien geben werde, so die Einschätzung von Andreas Lutz von New Energy Projects. Bei kleinen Photovoltaik-Anlagen sei auf jeden Fall Eile geboten. Allerdings gebe es weitere Wege, wie sich Photovoltaik-Projekte in Italien künftig rechnen könnten. Im Süden des Landes sei bereits Netzparität erreicht, womit sich kleine private oder mittlere Photovoltaik-Anlagen auf Industriedächern über den Eigenverbrauch oder den Stromverkauf an Nachbarn rechnen könnten, erklärt Lutz. Bei Photovoltaik-Anlagen bis einem Megawatt gebe es derzeit auch die Möglichkeit, den Solarstrom zu einem garantierten Mindestpreis von etwa acht Cent je Kilowattstunde an die GSE zu verkaufen. Wie sich dieser Preis weiter entwickeln werde, sei aber noch unklar und daher für die Beantragung einer Bankfinanzierung eher ungeeignet, so Lutz weiter. Bezüglich Power Purchase Agreements mit Energieversorgern tue sich in Italien derzeit noch wenig. Es bleibt also abzuwarten, wie sich der italienische Photovoltaik-Markt künftig entwickeln wird.

Zweite Register des Conto Energia V
Die GSE hatte Ende Mai das zweite Register des Conto Energia V veröffentlicht. Wie beim ersten Register waren die Kapazitäten auch beim zweiten Register nicht ausgeschöpft. Insgesamt sind 3690 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 727 Megawatt gemeldet worden.  Seit der Einführung des Conto Energia V im Sommer 2012 müssen alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab zwölf Kilowatt Leistung ihre Systeme registrieren; es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen, die eine Eintragung im Register unnötig machen.

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Text: pv magazine Deutschland, Sandra Enkhardt

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