Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative Nidwalden keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf.

UREK-N: Kein Vetorecht für Standortkantone von geologischen Tiefenlagern

(UREK-N) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) lehnt eine Initiative des Kantons Nidwalden ab, welche ein Vetorecht der Standortkantone im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager fordert. Damit bleibt der Entscheid über den Standort eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle in der Schweiz auf Bundesebene.


​Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative Nidwalden (12.319 Kernenergiegesetz. Änderung) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion kein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden darf. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig darüber, dass eine Lösung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen gefunden werden müsse, und zwar – wie es das Kernenergiegesetz vorschreibt – in der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission allerdings ist der Ansicht, die Regeln für das laufende Verfahren zur Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager dürften nicht geändert werden. Bei der Ausarbeitung des neuen Kernenergiegesetzes – es trat am 1. Februar 2005 in Kraft – hatte das Parlament beschlossen, dass der Entscheid für den Standort eines geologischen Tiefenlagers auf Bundesebene getroffen werden muss. Es hatte dabei bewusst auf ein Vetorecht der Standortkantone verzichtet, ihnen allerdings eine weitgehende Mitwirkung im Verfahren sowie ein Anhörungs- und Beschwerderecht zugestanden. Dieser Weg sei der einzig zielführende, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Die Lösung für eine sichere Lagerung radioaktiver Abfälle könne nicht auf regionaler Ebene gefunden werden, ein Vetorecht würde dies verhindern. Im Hinblick auf die Bedeutsamkeit des Entscheids seien das Verfahren und der Beschluss auf Bundesebene nötig und angemessen.

Eine Minderheit hingegen ist der Meinung, nur im Dialog und mit der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung könne der richtige Standort für ein geologisches Tiefenlager gefunden werden. Auf besondere Interessen – wie z. B. touristische Attraktivität, verkehrstechnische Erreichbarkeit – der Standortregion sei im Auswahlverfahren ausreichend Rücksicht zu nehmen. Wenn dieser Prozess auf vertrauensvoller Basis und transparent geführt werde, ist die Minderheit der Überzeugung, müsse auch der basisdemokratische Entscheid in der betroffenen Region nicht gefürchtet werden. Sie beantragt deshalb, der Standesinitiative Folge zu geben.

Notfallmassnahmen bei einer radioaktiven Verseuchung des Trinkwassers

Die Kommission zeigte sich mit dem bundesrätlichen Bericht in Antwort auf das Postulat 10.3533 zu Herausforderungen in der Wasserversorgung zufrieden. Im Rahmen der Beratung hat sie aber festgestellt, dass betreffend die Notfallschutzmassnahmen im Falle eines Austritts von radioaktiv verseuchtem Wasser Handlungsbedarf besteht. Angesichts der grossen Bedeutung der Schweizer Seen und Flüsse in der Trinkwasserversorgung beauftragt die Kommission den Bundesrat, die Konsequenzen einer radioaktiven Wasserkontamination zu untersuchen und diesbezügliche Massnahmen darzulegen.

Die Kommission hat am 6. und 7. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) in Bern getagt.

Text: Sekretariat der Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie

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