Der Zuschlag für die Rückzahlungen an die Kraftwerke beträgt 0.30 Rp./kWh oder 13.50 Franken jährlich für einen durchschnittlichen Schweizer Vierpersonenhaushalt mit 4500 kWh Verbrauch pro Jahr.

Swissgrid: Bundesgerichtsurteile führen 2014 zu steigenden Tarifen im Übertragungsnetz

(PM) Swissgrid kann die Tarife für das Übertragungsnetz im Jahr 2014 aufgrund verschiedener Bundesgerichtsurteile nicht auf dem bisherigen tiefen Niveau halten. Beide Komponenten des Swissgrid-Tarifs, die Tarife für Systemdienstleistungen und die Tarife für die Netznutzung, steigen deshalb an.


Die Tarife von Swissgrid bestehen aus den Kosten für die Netznutzung und den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL). Netznutzung betrifft den Transport von Strom. Mit SDL werden alle restlichen Dienstleistungen bezeichnet, insbesondere der Ausgleich zwischen produzierter und verbrauchter Strommenge. Diese sogenannte Regelenergie ist nötig, um die Frequenz im Netz stabil bei 50 Hertz zu halten.

H
öhere Systemdienstleistungstarife
Swissgrid konnte in den letzten Jahren die Beschaffungskosten für Systemdienstleistungen deutlich senken. So wird Regelenergie von einer grösseren Zahl von Anbietern beschafft, unter anderem auch solchen aus dem Ausland. Dies hat in den vergangenen Jahren zu stark sinkenden Marktpreisen geführt. Da die Beschaffungskosten noch schneller sanken als die Tarife, entstand in der Vergangenheit ein Einnahmeüberschuss, eine so genannte Überdeckung. Die resultierenden regulären SDL-Tarife 2014 hätten deshalb nochmals weiter gesenkt werden können.


323 Millionen Franken Rückzahlungen
Swissgrid ist in ihrer Tarifkalkulation von Beginn an der vom Bundesrat im Jahr 2008 revidierten Stromverordnung und der darauf aufbauenden Verfügung der ElCom gefolgt, die einen Teil der SDL Kosten auf die Kraftwerksbetreiber abwälzte. Das Bundesverwaltungsgericht hielt bereits 2010 in einem Entscheid fest, dass diese Kostenabwälzung keine gesetzliche Grundlage habe. Ende März 2013 hat das Bundesgericht nun entschieden, dass auch den Kraftwerksbetreibern, die sich anfänglich nicht gegen eine damalige Verfügung der ElCom gewehrt hatten, ihre Beiträge an Systemdienstleistungen im Jahr 2009 zurückzuerstatten sind. Dies wirkt sich signifikant auf die Höhe der Tarife 2014 aus. Swissgrid wird gemäss aktuellen Berechnungen insgesamt 323 Millionen Franken an die Kraftwerke zurückzahlen müssen. In diesem Betrag sind neben dem Grundbetrag von 244 Millionen Franken für das Jahr 2009 auch die Rückzahlungen für das Jahr 2010 sowie Zinsen enthalten.

Zuschlag
von 0.30 Rp./kWh
Dabei handelt es sich um anrechenbare Kosten. Auf den regulären SDL-Tarif muss Swissgrid im Jahr 2014 deshalb einen sogenannten Rückabwicklungszuschlag verrechnen. Dieser wird zum regulären, kostendeckenden allgemeinen SDL-Tarif von 0.34 Rp./kWh hinzugeschlagen. Der Zuschlag beträgt 0.30 Rp./kWh oder 13.50 Franken jährlich für einen durchschnittlichen Schweizer Vierpersonenhaushalt mit 4500 kWh Verbrauch pro Jahr. Swissgrid musste bereits 2011 einen Rückabwicklungszuschlag auf den allgemeinen SDL-Tarif erheben, damals als Konsequenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine erste Gruppe von beschwerdeführenden Kraftwerken entschädigt werden musste. Der allgemeine SDL-Tarif für das Jahr 2011 betrug deshalb 0.77 Rp./kWh.

Neben den Tarifen für Systemdienstleistungen steigen auch die Tarife für die Netznutzung trotz durch Swissgrid realisierten, systeminternen Effizienzgewinnen deutlich an. Für das Jahr 2014 beträgt der Anstieg rund 19%. Dafür gibt es hauptsächlich drei Gründe.

Zu tiefe Netznutzungstarife in den letzten Jahren

Der erste Grund sind die gemäss der aktuellen Rechtsprechung zu tiefen Netznutzungstarife der vergangenen Jahre. Die ElCom hatte die Tarife gegenüber den von Swissgrid berechneten Tarifen regelmässig nach unten angepasst. Das Bundesgericht hat diese Argumentation der ElCom nicht gestützt, was bei Swissgrid nachträglich zu einer Kostenunterdeckung führt. Swissgrid wird nun auf Basis mehrerer Bundesgerichtsurteile in den kommenden Jahren die entstandenen Unterdeckungen auflösen und dazu die Tarife erhöhen. Zudem werden aufgrund der zu tief angesetzten Netznutzungstarife der vergangenen Jahre die früheren Netzeigentümer Nachforderungen stellen. Die Netznutzungstarife für 2014 sind nun kostendeckend und deshalb höher als 2013, die Kosten für die Nachforderungen sind darin aber noch nicht enthalten. Diese werden ab 2015 in die Tarifkalkulation mit einfliessen und die steigenden Tendenzen verstärken.

Modernisierung und Ausbau des Stromnetzes

Der zweite Grund für höhere Netznutzungstarife ist der ab 2014 zunehmende Kapitalbedarf von Swissgrid. In den nächsten 20 Jahren muss das zu grossen Teilen zwischen 1950 und 1980 erstellte Übertragungsnetz ausgebaut und modernisiert werden. Dabei müssen vor allem seit Jahrzehnten bekannte Lücken im Netz geschlossen werden. Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung, indem er die Berechnungsmethode für den Kapitalzinssatz für Stromnetze (Weighted Average Cost of Capital, WACC) den Marktverhältnissen angepasst hat, was im Jahr 2014 zu einer Erhöhung des WACC von 3.83% auf 4.70% führt. Da der WACC die Höhe der anrechenbaren Kapitalkosten mitbestimmt, hat diese Methodenanpassung höhere Tarife zur Folge.

Sondereffekte beeinflussen die Tarifentwicklung

Der dritte Grund sind Sondereffekte. Für die Tarife 2013 konnten noch verschiedene tarifmindernde Sondereffekte geltend gemacht werden. Im Jahr 2014 wird dies nicht mehr der Fall sein. Der allgemeine Abschreibungsbedarf ist höher als bisher angenommen, weil neue Gerichtsurteile zusätzliche Netzelemente dem Übertragungsnetz zuweisen. Weiter verfügt Swissgrid heute über eine verbesserte Einsicht in die Anlagedaten und eine aktualisierte Investitionsplanung. Zudem wechselte man im letzten Jahr auf Weisung der ElCom von der Vergangenheits- auf die Gegenwartsbemessung. Dabei werden der Tarifberechnung nicht mehr die effektiven Kosten und Einnahmen des letzten Jahres zugrunde gelegt, sondern die erwarteten Kosten und Einnahmen des kommenden Jahres. Dieser Wechsel in der Methodik führt für 2014 ebenfalls zu einem Sondereffekt in Form von höheren Abschreibungen.

Weiter darf Swissgrid gemäss einem neuen Bundesverwaltungsgerichtsurteil die Mindereinnahmen aus der europäischen Transitkostenentschädigung, welche durch reservierte Grenzkapazitäten entstehen, den Haltern von Langfristverträgen nicht mehr verursachergerecht weiterverrechnen. Auch dies führt zu Erlösausfällen und somit zu höheren Tarifen für die inländischen Endverbraucher.

Höherer Beitrag ans Übertragungsnetz

Bei privaten Stromkonsumenten sind die Systemdienstleistungs- und Netznutzungstarife auf der Stromrechnung als Anteil in der Preiskomponente «Netznutzung» enthalten. Ein durchschnittlicher Schweizer Vierpersonenhaushalt mit 4500 kWh Jahresverbrauch zahlte in den Jahren 2012 und 2013 rund 42 Franken pro Jahr an die Kosten des von Swissgrid betriebenen Übertragungsnetzes. Dies waren rund 5% der jährlichen Stromkosten. Aufgrund der erst vor wenigen Tagen eingetroffenen Bundesgerichtsentscheide wird sich der Beitrag für 2014 auf rund 62 Franken oder rund 7% der jährlichen Stromkosten erhöhen.

Text: Swissgrid.

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