Könnte ein in einem Bundesinventar aufgeführtes Objekt erheblich beeinträchtigt werden, muss der Bund gemäss dem schweizerischen Natur- und Heimatschutzgesetz bei der ENHK ein Gutachten einholen. Im konkreten Fall musste sie im Auftrag des BFE beurteilen, ob und wie sich die geplanten Massnahmen zur Restwassersanierung der Rheinschlinge bei Rheinau auf die inventarisierten Objekte auswirken werden. Weil in der Rheinschlinge Rheinau nicht nur die attraktive Flusslandschaft, sondern auch die Klosterinsel, historische Gebäude und Wehre sowie archäologische Relikte in einem Bundesinventar aufgeführt sind, wurde auch die EKD beigezogen.
Schriftlichen Stellungnahme
Das ENHK/EKD-Gutachten liegt seit Ende Dezember vor, das BFE hat dieses bereits den beteiligten deutschen und schweizerischen Behörden sowie den übrigen involvierten interessierten Personen zugestellt. Mit der heutigen Veröffentlichung des Gutachtens erhalten nun auch weitere, von den Sanierungsmassnahmen potenziell betroffene Personen die Möglichkeit sich dazu zu äussern. Sie können dem BFE ihre schriftlichen Stellungnahmen bis zum 29. Februar 2012 zustellen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BFE zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg i.B. RPF entscheiden, ob vor dem Erlass der Restwassersanierungsverfügung noch weitere Abklärungen notwendig sind.
Text: Bundesamt für Energie BFE



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