Keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen bei Offshore-Windanlagen

(DB) Aufgrund einer bislang geringen Zahl an Offshore-Windanlagen in Deutschland, sind der Bundesregierung zufolge derzeit weder zusätzliche Sicherheitsanforderungen noch ein Mehrbedarf an Aufsichtspersonal in maritimen Sicherheitsbehörden notwendig.


In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion, sagte die Regierung: Aktuell lägen 97 Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlangen in der Nord- und Ostsee vor.

Nautisch-fachlichen Einzelfallprüfung und Risikoanalyse
Dennoch hätten die zuständigen Landesbehörden bereits arbeitsschutzrechtliche Mindestanforderungen definiert, um die Sicherheit für die Arbeitskräfte zu gewährleisten. Um das Gefahrenpotenzial der Offshore-Anlagen möglichst gering zu halten, bedürfe es zudem schon vor Baubeginn einer nautisch-fachlichen Einzelfallprüfung sowie einer Risikoanalyse – wobei letztere (genau wie ein Schutz- und Sicherheitskonzept) durch den Antragssteller erbracht werden müsse.

Bereits 2005 wurden der Regierung zufolge ”einvernehmlich mit Wirtschaft und Verwaltung“ Richtwerte festgelegt. Würden diese überschritten, werde im schlimmsten Fall die Baugenehmigung versagt. Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hatte Grundsätze festgelegt, die bei der Genehmigung zu berücksichtigen seien.

Text: Deutscher Bundestag

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